Das Firmenjubiläum - der Diamant im Marketing
Deshalb ist es wichtig, daß wichtige Ereignisse - wie das Firmenjubiläum - gut geplant und strategisch gut umgesetzt werden. Firmenjubiläen sind Langezeitereignisse mit hoher Nachhaltigkeit - bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern.
5 Gründe für ein Firmenjubiläum

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Dankbarkeit und Wertschätzung: Ein Firmenjubiläum bietet Unternehmen die Möglichkeit, Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner zu danken und ihre Wertschätzung auszudrücken. Eine Feier kann dazu beitragen, die Beziehungen zu stärken und das Engagement der Mitarbeiter zu fördern.
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Imagepflege: Ein Firmenjubiläum kann ein positives Image schaffen und das Unternehmen als zuverlässig und erfolgreich präsentieren. Die Veranstaltung kann dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu stärken und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.
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Marketing und Public Relations: Ein Firmenjubiläum kann ein wirksames Marketinginstrument sein, um die Bekanntheit des Unternehmens zu steigern und in den Medien präsent zu sein. Es bietet auch die Gelegenheit, die Geschichte und die Erfolge des Unternehmens zu teilen.
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Motivation der Mitarbeiter: Ein Firmenjubiläum kann dazu beitragen, die Motivation der Mitarbeiter zu steigern und das Teamgefühl zu fördern. Durch die Anerkennung des Unternehmenserfolgs und der Mitarbeitenden können diese stolz auf ihre Leistungen sein und sich weiterhin engagieren.
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Feier des Erfolgs: Ein Firmenjubiläum ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines Unternehmens und eine Gelegenheit, den Erfolg und die Errungenschaften zu feiern. Es kann dazu beitragen, das Selbstbewusstsein des Unternehmens zu stärken und die Grundlage für zukünftiges Wachstum und Erfolg zu legen.
Steuerliche Aspekte
Hier sind einige wichtige Punkte:
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Betriebliche Veranlassung: Damit die Kosten für eine Firmenjubiläumsfeier als Betriebsausgaben absetzbar sind, muss die Feier betrieblich veranlasst sein. Das bedeutet, dass die Feier der Förderung des Betriebs und dem Kontakt zu Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Kunden dient.
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Einladungen: Bei der Einladung von Gästen zur Firmenjubiläumsfeier müssen die steuerlichen Aspekte beachtet werden. Wird die Feier ausschließlich für Mitarbeiter und Geschäftspartner ausgerichtet, können die Kosten vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wenn jedoch auch private Gäste eingeladen werden dürfen, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.
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Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer auf die Kosten der Firmenjubiläumsfeier kann in der Regel als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Feier betrieblich veranlasst ist. Wenn jedoch auch private Gäste eingeladen werden, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.
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Bewirtungskosten: Die Bewirtungskosten können in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie angemessen und betrieblich veranlasst sind. Hierbei gelten jedoch bestimmte Höchstgrenzen, die je nach Art der Bewirtung und Anlass der Feier unterschiedlich sind.
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Geschenke: Geschenke, die im Rahmen der Firmenjubiläumsfeier verteilt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Geschenke müssen jedoch angemessen sein und der Förderung des Betriebs dienen.
Es ist empfehlenswert, sich hierbei von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden und keine steuerlichen Risiken entstehen. Wir können in der Budgetabrechnung eine Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte vornehmen, sowie transparent und übersichtlich die Abrechnung aufbereiten.
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FAQ - Fragen und Antworten
Auf einige Fragen finden Sie hier Antworten. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns bitte.
In Deutschland müssen Firmenveranstaltungen nicht grundsätzlich bei den Behörden angemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Veranstaltungen, die unter die Meldepflicht fallen.
Ein Beispiel hierfür sind Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum im Sinne des § 15 Versammlungsgesetz (z.B. Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen), die von Unternehmen organisiert werden. Solche Veranstaltungen müssen in der Regel bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Darüber hinaus können auch andere Arten von Firmenveranstaltungen, je nach Art und Umfang, meldepflichtig sein, z.B. wenn es sich um Veranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko handelt, wie beispielsweise Großveranstaltungen oder Events mit Pyrotechnik.
Bei Veranstaltungen im Innebereich ab 200 Personen und im Außenbereich über 1.000 Personen ist sehr empfehlenswert, bei der Veranstaltungsumsetzung mit einen Fachbetrieb oder eine Eventagentur zu arbeiten. Öffentliche Veranstaltungen sind meldepflichtig.